Freiberufler

Als Freiberufler werden die Angehörigen der freien Berufe bezeichnet. Bei Ihnen steht Qualifikation und die persönliche Tätigkeit der Berufsträger im Vordergrund. Freiberufler sind z.B. Ärzte, Zahnärzte, Physiotherapeuten, Rechtsanwälte, Architekten und beratende Betriebswirte. 

Ein Hauptaugenmerk bei der Beratung von Freiberuflern liegt in der Abgrenzung der freiberuflichen von einer gewerblichen Tätigkeit. Außerdem sind spezielle Regelungen bei der Würdigung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben zu beachten. 

Wir bieten Freiberuflern die folgenden Leistungen an, wobei wir bei jedem Mandanten auf seine individuellen Bedürfnisse eingehen. Für neue Mandanten bieten wir ein kostenloses und unverbindliches Gespräch, bei dem wir uns vorstellen, den möglichen Ablauf einer Zusammenarbeit besprechen, sowie auf unsere Gebühren hinweisen.

 

Die laufende Zusammenarbeit umfasst bei Freiberuflern z.B.:

Buchführung

  • Sie übergeben uns Ihre Belege. Je nach Unternehmensgröße und Ihren Vorstellungen kann zwischen einer monatlichen, vierteljährlichen oder jährlichen Bearbeitung gewählt werden.

  • Sie erhalten nach Auswertung der Buchführungsunterlagen eine betriebswirtschaftliche Auswertung. Diese kann individuell an Ihre Bedürfnisse angepasst werden.

  • Sie erhalten Überweisungen oder Schecks zur Zahlung der Umsatzsteuer an das Finanzamt.

  • Ihre monatlichen oder vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen werden direkt von  uns an das Finanzamt gesendet.

Jahresabschluss

  • Wir erstellen für Sie einen Jahresabschluss. Dieser besteht bei Freiberuflern in der Regel nur aus einer Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung. Dabei beachten wir sämtliche legalen Möglichkeiten der Steuergestaltung und ermitteln für Sie die günstigste Variante.

  • Außerdem fertigen wir für Sie die Umsatzsteuererklärungen.

  • Wir erstellen für Einzelunternehmer und Beteiligte an Personengesellschaften die Einkommensteuererklärungen.

Beratung

  • Wir beraten Sie in auch in betriebswirtschaftlichen Fragen und Fragen langfristigen Steueroptimierung.  

Sonstiges

  • Bei Betriebsprüfungen und anderen Rechtsstreitigkeiten stehen wir an Ihrer Seiten. Wir vertreten Sie und geben Ihnen wertvolle Hinweise.  

Lohnabrechung

  • Sie beschäftigen Mitarbeiter? Dann können Sie uns auch mit der Anfertigung von Lohnabrechnungen beauftragen.
    Alle Änderungen im Steuer- und Sozialrecht (Krankenkassensätze, Freigrenzen, ...) werden von uns beachtet.
    Die Lohnsteueranmeldungen senden wir automatisch an das Finanzamt, Beitragsnachweise an die Krankenkassen.

  • Natürlich beraten wir Sie auch, welche speziellen Zuwendungen Sie Ihren Arbeitnehmern lohnsteuerfrei oder pauschal versteuert zukommen lassen können.