Die Verwaltungsgerichtsordnung soll grundlegend modernisiert werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den die Bundesregierung am 27.05.2026 beschlossen hat. Ein wesentliches Ziel der Reform ist es, Verwaltungsgerichte zu entlasten und Gerichtsverfahren zu beschleunigen.
Unternehmensgründungen in Deutschland sollen einfacher, schneller und vollständig digital möglich werden. Dieses Ziel verfolgt das Hebelprojekt „Schneller Gründen“ im Rahmen der Modernisierungsagenda Bund und Föderal. Dies teilte das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung mit.
Rheinland-Pfalz treibt die Digitalisierung der juristischen Ausbildung und Prüfung konsequent voran. Rund 180 Referendarinnen und Referendare konnten am 19. und 20. Mai 2026 im Rahmen des Probeexamens zur Vorbereitung auf die Zweite Juristische Staatsprüfung erstmals Gesetzestexte und Kommentare in digitaler Form zur Lösung der Klausuren verwenden.
Wo gibt es genug Ärzte und Schulen, schnelles Internet, gute Verkehrsanbindung und Freizeitangebote? Der neue IW-Gemeindecheck vergleicht alle 10.817 Gemeinden: NRW schneidet am besten ab, Schlusslichter liegen in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Rheinland-Pfalz.
Die EU-Kommission hat im Rahmen des Gesetzes über Digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) eine Geldbuße in Höhe von 200 Mio. Euro gegen Temu verhängt. Das Unternehmen hat es versäumt, die systemischen Risiken illegaler Produkte, die auf seiner Plattform angeboten werden, und den daraus resultierenden Schaden für die Verbraucher in der EU sorgfältig zu identifizieren, zu analysieren und zu bewerten.
Verfahrensbeteiligte haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer eines finanzgerichtlichen Verfahrens, soweit dieses im Einverständnis der Beteiligten bis zum Abschluss eines Musterverfahrens zum Ruhen gebracht wurde. So entschied der BFH (Az. X K 2/25).
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die Steuerbefreiungsvorschrift des § 3 Nr. 6 EStG auch auf Bezüge aus Drittstaaten anzuwenden ist (Az. X R 29/22).
Der BFH hatte bzgl. der Stromsteuerentlastung für die Metallerzeugung und -bearbeitung zu entscheiden, ob der für das thermochemische Verfahren des Plasmanitrierens eingesetzte Strom "unmittelbar" zur Wärmebehandlung i. S. d. § 9a Abs. 1 Nr. 3 StromStG verwendet wird (Az. VII R 15/23).