Skip to main content

 

Beratung - Optimierung - Lösungen

 

Kanzlei

Dipl-Kfm. Thomas Eternach
Steuerberater
Bornaische Str. 109 (Am Stern)
04279 Leipzig

Telefon: +49 341 337 62 80
Telefax: +49 341 337 62 89
E-Mail: mail@eternach.de

Bürozeiten

Sie erreichen uns zu folgenden Zeiten:

Mo bis Do   7:30 bis 17:30
Fr               8:00 bis 14:00

sowie nach Vereinbarung

Terminvergabe

Bitte vereinbaren Sie einen Termin, am besten telefonisch unter (0341) 337 62 80

aktuelle News (Newsfeed DATEV e.G.)

12.03.2026 13:52
Der EuGH hat entschieden, dass ein Teilnehmer seinen Vertrag über Internetzugangsdienste ohne Kosten kündigen kann, wenn eine Vertragsänderung zur Anpassung an eine Entscheidung des Gerichtshofs vorgenommen wird (Az. C-514/24).
12.03.2026 13:35
Das RWI Essen korrigiert seine Konjunkturprognose für Deutschland nach unten. Zwar belasten die stark angestiegenen Energiepreise die deutsche Volkswirtschaft. Die wirtschaftliche Erholung setzt sich aber dennoch fort.
12.03.2026 12:33
Die deutsche Wirtschaft bekommt zögerlich wieder Boden unter die Füße. Die Auftriebskräfte bleiben jedoch verhalten und werden zudem durch den jüngsten Anstieg der Energiepreise gedämpft. Das zeigt die aktuelle Frühjahrsprognose des Kiel Instituts.
12.03.2026 12:00
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe“ vorgelegt (BT-Drs. 21/4298). Ziel ist es v. a., Regelungen in verschiedenen Berufsgesetzen - u. a. der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz - zu vereinheitlichen und zu modernisieren.
12.03.2026 11:02
Materielle Fehler im Sinne des § 60a Abs. 5 Satz 1 der Abgabenordnung sind Fehler im Feststellungsbescheid nach § 60a Abs. 1 AO, die allein die formelle Satzungsmäßigkeit betreffen. So der BFH (Az. V R 23/23).
12.03.2026 10:45
Der BFH entschied zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Remanenzkosten im Leistungsaustausch zwischen Transfergesellschaft und Alt-Arbeitgeber (Az. V R 10/23).
12.03.2026 10:42
Der BFH entschied, dass die unentgeltliche Überlassung von Stadiontribüne und Flutlichtanlage eines Sportvereins an die ausgegliederte GmbH zwar keine Entnahmebesteuerung auslöst, jedoch eine Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG innerhalb des zehnjährigen Berichtigungszeitraums vorzunehmen ist (Az. V R 36/23).
12.03.2026 10:31
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, wann ein Gewinnabführungsvertrag als tatsächlich durchgeführt gilt (Az. I R 37/22).

Karte