Das International Auditing and Assurance Standards Board hat am 22. Juli 2026 den Entwurf der zielgerichteten Änderungen des International Standards on Auditing for Audits of Financial Audits of Less Complex Entities (ISA for LCE) zur Konsultation gestellt. Darauf weist die WPK hin.
Das LG Osnabrück wies die Klage auf Rückabwicklung eines Kaufvertrags über ein Dressurpferd zum Preis von 710.000 Euro ab, da weder die Voraussetzungen des Wuchers noch einer sittenwidrigen Übervorteilung nach § 138 BGB vorlagen (Az. 1 O 305/26).
Das AG München entschied, dass eine mehrere Wochen vor Reisebeginn mitgeteilte Verlegung des Hinflugs von morgens auf den späten Nachmittag einen Reisemangel darstellt, der eine Reisepreisminderung in Höhe eines Tagesreisepreises begründet. Ein Anspruch auf Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit besteht dagegen nicht (Az. 191 C 7747/26).
Die Festsetzung eines Mindestbeförderungsentgelts für den Verkehr mit Mietwagen mit Fahrer (maximal 20 % weniger als Taxitarif) durch den OB der Stadt Köln ist voraussichtlich rechtswidrig. Das hat das VG Köln entschieden (Az. 18 L 1226/26).
Die EU-Kommission hat einen Aktionsplan zur Elektrifizierung vorgelegt. Ziel ist es, den Anteil von Strom am Endenergieverbrauch bis 2040 deutlich zu erhöhen und damit die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken, die Dekarbonisierung voranzutreiben und die Abhängigkeit von importierten fossilen Energieträgern zu verringern. Einen weiteren Schwerpunkt legt der Aktionsplan auf die steuerliche Behandlung von Strom im Vergleich zu fossilen Energieträgern.
Mit zwei Eilbeschlüssen hat die für die Eisenbahnregulierung zuständige 18. Kammer des VG Köln entschieden, dass die DB InfraGO AG keinen Anspruch auf höhere Entgelte für die Nutzung der Personenbahnhöfe für die Kalenderjahre 2025 und 2026 hat (Az. 18 L 2379/24 und 18 L 437/26).
Die Tätigkeit der Insolvenzverwalter und anderer insolvenzrechtlicher Amtsträger soll bundesweit einheitlich geregelt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 24.07.2026 veröffentlicht hat.
Die WPK weist darauf hin, dass das BMF eine sektorspezifische Risikoanalyse zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung veröffentlicht hat.