Das Warten auf eine signifikante Belebung der Kreditnachfrage hat sich lt. KfW-ifo-Kredithürde im ersten Quartal 2026 fortgesetzt. Der Anteil der kleinen und mittleren Unternehmen, die mit Banken über Kredite sprachen, stieg zwar zum zweiten Mal in Folge leicht um 0,8 Prozentpunkte an. Die Quote der Mittelständler mit Kreditinteresse lag aber unverändert deutlich unterhalb des langfristigen Durchschnitts.
Das BVerfG hat die Regelung über eine sog. Zweitveröffentlichungspflicht in § 44 Abs. 6 LHG BW für mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig erklärt (Az. 2 BvL 3/18).
Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und des Dienstleistungsbereichs in Deutschland haben im Jahr 2025 durchschnittlich 45,00 Euro für eine geleistete Arbeitsstunde gezahlt. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, zahlten deutsche Arbeitgeber im Jahr 2025 gemessen am Durchschnitt der EU von 34,90 Euro rund 29 % mehr für eine Stunde Arbeit.
Die EU-Kommission hat ihren Plan zur Modernisierung der EU-Gesetzgebung vorgelegt, um sicherzustellen, dass die Rechtsvorschriften klarer, einfacher und effizienter durchgesetzt werden, auf soliden Fakten beruhen und besser auf die Bedürfnisse der Bürger und Unternehmen abgestimmt sind.
Mit dem Entwurf einer Entschließung des Ausschusses ECON zur Machbarkeit eines „28. Steuerregimes“ konkretisiert das EU-Parlament die Debatte um einen optionalen, EU-weit nutzbaren steuerlichen Zusatzrahmen. Im Vordergrund steht kein vollständiges Parallel-Steuersystem, sondern ein modularer Ansatz, der grenzüberschreitende Aktivitäten durch Standardisierung, digitale Verfahren und mehr Rechtssicherheit erleichtern soll.
Der zypriotische Präsident als amtierender EU-Ratsvorsitzender sowie die Präsidenten des EU-Parlaments und der EU-Kommission haben einen gemeinsamen Fahrplan “Ein Europa, ein Markt” unterzeichnet.
Die Klage eines Teststellenbetreibers aus Dortmund gegen die Rückforderung von Vergütungen nach der Coronavirus-Testverordnung i. H. v. fast 600.000 Euro durch die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) sowie gegen die Versagung der Vergütung eines noch nicht abgerechneten Monats in Höhe von weiteren knapp 11.000 Euro ist auch beim OVG Nordrhein-Westfalen erfolglos geblieben (Az. 13 A 3462/25).
Die Klägerin hatte in der Apotheke des Beklagten über fünf Jahre hinweg ohne Vorlage von Rezepten abhängig machende Medikamente erworben. Das OLG Frankfurt bestätigte einen Schmerzensgeldanspruch, der unter Berücksichtigung eines Mitverschuldens und teilweiser Verjährung mit 8.000 Euro bemessen wurde (Az. 8 U 131/24).