Skip to main content

 

Beratung - Optimierung - Lösungen

 

Kanzlei

Dipl-Kfm. Thomas Eternach
Steuerberater
Bornaische Str. 109 (Am Stern)
04279 Leipzig

Telefon: +49 341 337 62 80
Telefax: +49 341 337 62 89
E-Mail: mail@eternach.de

Bürozeiten

Sie erreichen uns zu folgenden Zeiten:

Mo bis Do   7:30 bis 17:30
Fr               8:00 bis 14:00

sowie nach Vereinbarung

Terminvergabe

Bitte vereinbaren Sie einen Termin, am besten telefonisch unter (0341) 337 62 80

aktuelle News (Newsfeed DATEV e.G.)

02.04.2026 11:07
Für Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Vorruhestandsmodell kann die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten in Betracht kommen. So entschied der BFH in einem "Zwischenurteil" (Az. IV R 11/24).
02.04.2026 11:01
Der BFH hat dem EuGH Fragen zur Festsetzung von Antidumpingzoll für Verbindungselemente der KN Pos. 7307 aus der Volksrepublik China vorgelegt (Az. VII R 16/23).
02.04.2026 10:49
Der BFH hat zur Rechtmäßigkeit einer abweichenden Steuerfestsetzung nach § 163 AO aus Billigkeitsgründen im Falle rein formeller und kurzzeitiger Mängel in der Satzung entschieden (Az. V R 27/23).
02.04.2026 10:45
Der BFH hat u. a. zu der Frage Stellung genommen, ob das unionsrechtliche Beihilfeverbot der Einbeziehung des aus dem Einsatz von Schiffen im Wege der Reisecharter und der Slotcharter erzielten Gewerbeertrags in die Kürzung nach § 9 Nr. 3 GewStG entgegensteht (Az. IV R 30/23).
02.04.2026 10:37
Der BFH hatte u. a. die Frage zu klären, ob Scheinbestandteile i. S. des § 95 BGB bzw. Betriebsvorrichtungen i. S. des BewG, die sich innerhalb eines bestehenden Bauwerks i. S. des § 48 EStG befinden - hier innerhalb einer Werkhalle -, auch isoliert betrachtet Bauwerk i. S. des § 48 Abs. 1 Satz 3 EStG sein können (Az. III R 44/22).
02.04.2026 10:28
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die Auflösung eines Treuhandverhältnisses einen unmittelbaren oder mittelbaren Gesellschafterwechsel i. S. d. § 1 Abs. 2a GrEStG bedingt und ob die Steuer für diesen fiktiven Erwerbsvorgang nach § 6 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. Abs. 1 Satz 1 GrEStG nicht erhoben wird (Az. II R 9/23).
02.04.2026 10:19
Der BFH hatte zu entscheiden, ob lediglich eine Vertragsübernahme oder aber eine Vertragsaufhebung und damit eine Rückgängigmachung vorliegt, wenn bei einem Erwerbsvorgang die Käuferseite ausgetauscht wird und ansonsten alle Regelungen hinsichtlich des Kaufpreises und der weiteren Nebenbestimmungen bestehen bleiben (Az. II R 24/23).
02.04.2026 08:24
Das BMF gibt die bisherige Verwaltungsauffassung auf, wonach bei einer Nutzungsänderung zugunsten nichtwirtschaftlicher Tätigkeiten i. e. S. eine unentgeltliche Wertabgabe zu prüfen war, und stellt klar, dass stattdessen regelmäßig eine Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG maßgeblich ist. Der UStAE vom 01.10.2010 wird daher geändert (Az. III C 2 - S 7316/00022/007/023).

Karte