Der BGH hat entschieden, dass die von einem Streamingdienstanbieter für Gutscheinkarten verwendete Klausel, nach der eine Kündigung erst in Kraft tritt, sobald das Guthaben vollständig aufgebraucht ist, gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam ist (Az. III ZR 152/25).
Das FG Düsseldorf hatte sich mit der Frage zu befassen, ob in den Streitjahren 2012 bis 2014 ein Flugzeug mit Einkunftserzielungsabsicht vermietet wurde und dementsprechend die entstandenen Verluste steuerlich zu berücksichtigen waren (Az. 9 K 1503/24 E,F).
Das Corona-Förderprogramm „Überbrückungshilfe III NRW“, das während der Corona-Krise die wirtschaftliche Existenz kleiner und mittelständischer Unternehmen sichern sollte und hierzu eine anteilige Finanzierung betrieblicher Fixkosten vorsah, stand im Einklang mit unionsrechtlichen Vorgaben und der hierauf beruhenden „Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020“. Das hat das OVG NRW entschieden (Az. 4 A 2068/23).
Das ArbG Nürnberg hat der Kündigungsschutzklage einer Betriebsrätin gegen Siemens Energy stattgegeben. Es hat entschieden, dass die im November 2025 ausgesprochene fristlose Kündigung das Arbeitsverhältnis nicht beendet habe (Az. 9 Ca 6336/25)
In dem Rechtsstreit des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände gegen die PENNY Markt GmbH hat das OLG Hamm die Klage abgewiesen, da keine „Benachteiligung aus Gründen einer Behinderung oder des Alters“ feststellbar sei, allerdings die Revision zugelassen (Az. I-13 UKl 7/25).
Das VG Mainz hat entschieden, dass ein Taxifahrer keinen Anspruch auf Rückgabe von über 100.000 Euro Bargeld hat, da dessen Einziehung mangels nachgewiesenen rechtmäßigen Eigentums rechtmäßig war (Az. 1 K 91/25.MZ).
Der EuGH hat entschieden, dass die nach dem Wohnort der Kinder gestaffelte Kürzung des Bayerischen Familiengelds gegen Unionsrecht verstößt und Deutschland damit seine Verpflichtungen verletzt hat (Az. C-642/24).
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob § 15a Abs. 1a EStG insoweit mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist, als die Vorschrift nachträgliche Einlagen eines Kommanditisten bei der Bemessung eines Verlustausgleichsvolumens für den horizontalen Verlustausgleich in zukünftigen Veranlagungszeiträumen unberücksichtigt lässt (Az. IV R 27/23).