Tankstellen dürfen die Kraftstoffpreise nur noch einmal am Tag um 12 Uhr erhöhen. Die Abgabe von Lachgas an Minderjährige wird verboten. Laptops müssen einen einheitlichen Ladeanschluss haben. Starke Raucherinnen und Raucher können auch ohne Symptome zu Lungenkrebsfrüherkennung per CT. Alle Neuregelungen der Bundesregierung für April 2026 im Überblick.
Das FG Schleswig-Holstein entschied, dass die rückwirkende Anwendung der Ertragsanteilsbesteuerung auf private Leibrenten nach § 52 Abs. 28 Satz 5 EStG n. F. zulässig ist und kein Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot vorliegt (Az. 4 K 151/24).
Das FG Schleswig-Holstein hat entschieden, dass in Fällen, in denen nachträglich bekannt wird, dass ein anderer Staat als Deutschland vorrangig Familienleistungen zu zahlen hat, entgegen der Auffassung des BFH der Anspruch auf Familienleistungen nicht nachträglich auf das nach deutschem Recht gewährte Kindergeld anzurechnen ist, wenn der Kindergeldberechtigte die ihm im Ausland zustehenden Familienleistungen dort weder beantragt noch bezogen hat (Az. 5 K 31/24 und 5 K 32/24).
Die Klage eines Rechtsanwaltes in eigener Sache, der seinen Status in der Klagschrift offengelegt hat, kann lt. FG Schleswig-Holstein weder per Fax noch über ein fremdes elektronische Anwaltspostfach wirksam erhoben werden (Az. 5 K 56/23).
Der Streitwert beläuft sich bei einem Bescheid über den Gewerbesteuermessbetrag nach § 52 Abs. 1 GKG auf die Höhe der für das Streitjahr ermittelten Gewerbesteuer. § 52 Abs. 3 GKG findet nicht - auch nicht entsprechend - Anwendung. So das FG Schleswig-Holstein (Az. 1 K 134/22).
Wer das Ehegattensplitting einschränkt, um Arbeitsanreize für Zweitverdiener zu verbessern, erhöht vor allem für Alleinverdiener-Familien die Steuerlast - zeigen Berechnungen des IW Köln.
Das LG Frankenthal entschied, dass im vorliegenden Fall der Verlust und die Beschädigung von Gepäck bei einer Pauschalreise einen Reisemangel darstellen und eine Minderung des Reisepreises von 35 % rechtfertigen, jedoch keinen Anspruch auf Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit begründen (Az. 7 O 321/25).
Am 19. Februar 2026 hat das LG Heilbronn dem Discounter LIDL verboten, mit dem Slogan „Sofort dauerhaft 500 Produkte günstiger“ zu werben (Az. 21 O 77/25 KfH). Nunmehr liegt die schriftliche Urteilsbegründung vor.