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Zielstellung
Ein
Unternehmen ist nur erfolgreich, wenn zum richtigen Zeitpunkt die richtigen
Entscheidungen getroffen werden können. Außerdem ist es wichtig, dass
alle gesetzlichern Verpflichtungen eingehalten werden.
Um sichere Entscheidungen treffen zu können, sind zuverlässige Informationen
nötig. Insbesondere bei kleinen und mittelständischen Unternehmen sind Lösungen
gefordert, die zum Unternehmen passen und auf die Ziele des Unternehmens
abgestimmt sind.
Wir geben unseren Mandanten den
nötigen Überblick. Wir ermitteln und bereiten die Daten so auf, dass ein
schneller Überblick möglich
ist.
Buchführung
- als Instrument zur Information und Unternehmenssteuerung.
Kostenrechnung
- hilft einzelne
Projekte zu kalkulieren
Gewinnermittlung
und Bilanz -
Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen/Grundlage für die Finanzierung
Für
jedes Unternehmen schnüren wir ein individuelles Leistungspaket,
das den jeweiligen Anforderungen und Vorstellungen entspricht. Dabei beachten wir
insbesondere Fragen der Wirtschaftlichkeit, denn Tätigkeiten dürfen nicht
doppelt durchgeführt werden. Außerdem ist zu prüfen, welche Vorarbeiten ein
Mandant selbst rationeller als wir durchführen kann. Wir gehen regelmäßig auf
die Anregungen und Wünsche unserer Mandanten ein.
Für
neue Mandanten bieten wir ein kostenloses und unverbindliches Gespräch,
bei dem wir uns vorstellen, den möglichen Ablauf einer Zusammenarbeit
besprechen, sowie auf unsere Gebühren hinweisen.
Die
laufende Zusammenarbeit umfasst bei Gewerbetreibenden z.B.:
Buchführung
- Sie
übergeben uns Ihre Belege. Je nach Unternehmensgröße und Ihren
Vorstellungen kann zwischen einer monatlichen, vierteljährlichen oder jährlichen
Bearbeitung gewählt werden.
- Sie
erhalten nach Auswertung der Buchführungsunterlagen eine
betriebswirtschaftliche Auswertung. Diese kann individuell an Ihre Bedürfnisse
angepasst werden.
- Sie
erhalten Überweisungen oder Schecks zur Zahlung der Umsatzsteuer an das
Finanzamt.
- Ihre
monatlichen oder vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen werden
direkt von uns an das Finanzamt gesendet.
Lohnabrechung
- Sie
beschäftigen Mitarbeiter? Dann können Sie uns auch mit der Anfertigung von
Lohnabrechnungen beauftragen.
Alle Änderungen im Steuer- und Sozialrecht (Krankenkassensätze,
Freigrenzen, ...) werden von uns beachtet.
Die
Lohnsteueranmeldungen senden wir automatisch an das Finanzamt,
Beitragsnachweise an die Krankenkassen.
- Natürlich
beraten wir Sie auch, welche speziellen Zuwendungen Sie Ihren Arbeitnehmern
lohnsteuerfrei oder pauschal versteuert zukommen lassen können.
Jahresabschluss
- Wir
erstellen für Sie einen Jahresabschluss. Dabei beachten wir sämtliche
legalen Möglichkeiten der Steuergestaltung und ermitteln für Sie die günstigste
Variante.
- Außerdem
fertigen wir für Sie die Gewerbesteuererklärung und Umsatzsteuererklärungen.
- Wir
erstellen für Einzelunternehmer und Beteiligte an Personengesellschaften
die Einkommensteuererklärungen.
- Bei
GmbH’s fertigen wir die Körperschaftsteuererklärung an und geben die nötigen
Erläuterungen.
Beratung
- Wir
beraten Sie in auch in betriebswirtschaftlichen Fragen und Fragen
langfristigen Steueroptimierung.
- Wenn
Sie Gesellschafter einer GmbH sind, sprechen wir gern mit Ihnen über die
Gestaltungsmöglichkeiten zwischen Ihrer privaten Sphäre und der
unternehmerischen Tätigkeit der GmbH.
Sonstiges
- Bei
Betriebsprüfungen und anderen Rechtsstreitigkeiten stehen wir an Ihrer
Seiten. Wir vertreten Sie und geben Ihnen wertvolle Hinweise.
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