DIE LOHNABRECHNUNG

Die Abrechnung von Lohn- und Gehaltsempfängern ist sich aufgrund der ständig gestiegenen Vorschriften immer schwieriger geworden. Wir als Steuerberater führen die Lohnabrechnung für Sie schnell und zuverlässig durch und beachten dabei alle nötigen Anforderungen. Wir bieten dabei einen Komplettservice an, so haben unsere Mandanten Zeit, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren. 

Als Software verwenden  die Programme des Marktführers, der DATEV e.G., Nürnberg. Dadurch ist ständige Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften, sowie eine hohe Datensicherheit gewährleistet. Die Daten werden termingerecht (elektronisch) an die Krankenkassen und Finanzämter übermittelt.

 

Die Lohnabrechnung umfasst im Regelfall:

  • monatlichen Brutto-Netto-Lohnabrechnungen für alle Arbeitnehmer

  • monatliche bzw. vierteljährliche Lohnsteueranmeldung an das Finanzamt

  • monatliche Beitragsnachweise an die Krankenkassen und Umlagekassen

  • bei Bedarf die Erstellung von Überweisungsträgern, Schecks oder Überweisungen im Datenträgeraustauschformat.

  • Anmeldungen von neuen Beschäftigten an die Krankenkassen, sowie notwendige Jahresmeldungen und Abmeldungen

  • Aufkleber für die Lohnsteuerkarten der Beschäftigten zum Beschäftigung- oder Jahresende

  • Überwachung des Zeitraumes für Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall

  • Führung der genommen Urlaubstage sowie des Resturlaubes der Mitarbeiter

  • Erstellung der Beitragsnachweise zu den Berufsgenossenschaften



Welche zusätzlichen Leistungen bieten wir an?

  • Erstellen von Anträgen zur Erstattung von fortgezahltem Arbeitsentgelt an Krankenkassen (Krankheit, Mutterschutz)

  • Ausfüllen von Bescheinigungen für Arbeitnehmer für z.B. Wohngeld, Erziehungsgeld und Vermieter

  • Berechnungen von Lohnpfändungen

  • Beratung zur optimalen Nettolohngestaltung durch steuerfreie und pauschal versteuerte Leistungen an die Arbeitnehmer

  • Wir vertreten Sie bei Lohnsteuerprüfungen des Finanzamtes, Prüfungen der Berufsgenossenschaften und bei den regelmäßigen Prüfungen der Rentenversicherungsträger  

  • Anfertigung von individuellen Arbeitverträgen durch die die mit uns kooperierenden Rechtsanwälte

 

Ablauf der Lohnabrechnung:

  • Sie übermitteln monatlich die erforderlichen Daten und per Telefon, Post, Fax oder eMail. Gemeinsam mit uns legen Sie fest, wann innerhalb des Monats Sie die Lohnabrechnung durchgeführt haben möchten.
    Sollten Sie versehentlich den mit uns gemeinsam festgelegten Zeitraum einmal versäumen, so weisen wir Sie rechtzeitig auf die Lohnabrechnung hin. Damit stellen wir sicher, dass Sie Ihre Pflichten gegenüber den Krankenkassen und dem Finanzamt immer rechtzeitig erfüllen können.

  • In der Regel erhalten Sie die fertige Lohnabrechung am dritten Werktag nach Übergabe der Daten per Post zugesandt. Bei Abholung innerhalb von zwei Werktagen. 
    Für dringende Fälle bieten wir eine Expressabrechnung am gleichen Werktag an.

  • Bei Neueinstellungen senden Sie uns den von uns zur Verfügung gestellten Personalfragebogen mit den dort angegebenen Unterlagen zu. Den Rest übernehmen wir.

  • Nach dem Jahresende oder beim Ausscheiden erhalten Sie unaufgefordert die ausgefüllten Lohnsteuerkarten Ihrer Arbeitnehmer zurück. Die Jahresmeldungen an die Krankenkassen werden innerhalb der gesetzlichen Fristen erstellt und elektronisch an die Krankenkassen übermittelt.

___________________________________________________________________________________________