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DIE
LOHNABRECHNUNG
Die
Abrechnung von Lohn- und Gehaltsempfängern ist sich aufgrund der ständig
gestiegenen Vorschriften immer schwieriger geworden. Wir als Steuerberater führen die
Lohnabrechnung für Sie schnell und zuverlässig durch und beachten dabei alle
nötigen Anforderungen. Wir
bieten dabei einen Komplettservice an, so haben unsere Mandanten Zeit, sich auf
das Wesentliche zu konzentrieren.
Als
Software verwenden die Programme des Marktführers, der DATEV e.G.,
Nürnberg. Dadurch ist ständige Übereinstimmung mit den geltenden
Vorschriften, sowie eine hohe Datensicherheit gewährleistet. Die Daten werden
termingerecht (elektronisch) an die Krankenkassen und Finanzämter übermittelt.
Die
Lohnabrechnung umfasst
im Regelfall:
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monatlichen
Brutto-Netto-Lohnabrechnungen für
alle Arbeitnehmer
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monatliche bzw. vierteljährliche
Lohnsteueranmeldung an das Finanzamt
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monatliche
Beitragsnachweise an die Krankenkassen
und Umlagekassen
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bei Bedarf die Erstellung von Überweisungsträgern,
Schecks oder Überweisungen im Datenträgeraustauschformat.
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Anmeldungen von neuen Beschäftigten an die
Krankenkassen, sowie notwendige Jahresmeldungen und Abmeldungen
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Aufkleber für die
Lohnsteuerkarten der Beschäftigten
zum Beschäftigung- oder Jahresende
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Überwachung des Zeitraumes für
Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall
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Führung der genommen
Urlaubstage sowie des
Resturlaubes der Mitarbeiter
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Erstellung der Beitragsnachweise zu den
Berufsgenossenschaften
Welche zusätzlichen Leistungen bieten wir an?
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Erstellen von Anträgen zur Erstattung von
fortgezahltem Arbeitsentgelt an Krankenkassen (Krankheit, Mutterschutz)
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Ausfüllen von Bescheinigungen für Arbeitnehmer
für z.B. Wohngeld, Erziehungsgeld und Vermieter
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Berechnungen von Lohnpfändungen
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Beratung zur
optimalen Nettolohngestaltung durch
steuerfreie und pauschal versteuerte Leistungen an die Arbeitnehmer
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Wir vertreten Sie bei
Lohnsteuerprüfungen des
Finanzamtes, Prüfungen der Berufsgenossenschaften und bei den regelmäßigen
Prüfungen der Rentenversicherungsträger
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Anfertigung von
individuellen Arbeitverträgen durch die die mit uns kooperierenden
Rechtsanwälte
Ablauf
der Lohnabrechnung:
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Sie übermitteln monatlich die
erforderlichen Daten und per Telefon, Post, Fax oder eMail. Gemeinsam mit
uns legen Sie fest, wann innerhalb des Monats Sie die Lohnabrechnung
durchgeführt haben möchten.
Sollten Sie versehentlich den mit uns gemeinsam festgelegten Zeitraum einmal
versäumen, so weisen wir Sie rechtzeitig auf die Lohnabrechnung hin. Damit
stellen wir sicher, dass Sie Ihre Pflichten gegenüber den Krankenkassen und
dem Finanzamt immer rechtzeitig erfüllen können.
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In der Regel erhalten Sie die
fertige Lohnabrechung am dritten Werktag nach Übergabe der Daten per Post
zugesandt. Bei Abholung innerhalb von zwei Werktagen.
Für dringende Fälle bieten wir eine Expressabrechnung am gleichen Werktag
an.
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Bei Neueinstellungen senden Sie
uns den von uns zur Verfügung gestellten Personalfragebogen mit den dort
angegebenen Unterlagen zu. Den Rest übernehmen wir.
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Nach dem Jahresende oder beim
Ausscheiden erhalten Sie unaufgefordert die ausgefüllten Lohnsteuerkarten
Ihrer Arbeitnehmer zurück. Die Jahresmeldungen an die Krankenkassen werden
innerhalb der gesetzlichen Fristen erstellt und elektronisch an die
Krankenkassen übermittelt.
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