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Für
Freiberufler
Als
Freiberufler werden die Angehörigen der freien Berufe bezeichnet. Bei Ihnen
steht Qualifikation und die
persönliche Tätigkeit der Berufsträger im Vordergrund. Freiberufler sind
z.B. Ärzte, Zahnärzte, Physiotherapeuten, Rechtsanwälte, Architekten und
beratende Betriebswirte.
Ein
Hauptaugenmerk bei der Beratung von Freiberuflern liegt in der Abgrenzung der
freiberuflichen von einer gewerblichen Tätigkeit. Außerdem sind spezielle
Regelungen bei der Würdigung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben zu
beachten.
Wir
bieten Freiberuflern die folgenden Leistungen an, wobei wir bei jedem Mandanten
auf seine individuellen Bedürfnisse eingehen. Für
neue Mandanten bieten wir ein kostenloses und unverbindliches Gespräch,
bei dem wir uns vorstellen, den möglichen Ablauf einer Zusammenarbeit
besprechen, sowie auf unsere Gebühren hinweisen.
Die
laufende Zusammenarbeit umfasst bei Freiberuflern z.B.:
Buchführung
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Sie
übergeben uns Ihre Belege. Je nach Unternehmensgröße und Ihren
Vorstellungen kann zwischen einer monatlichen, vierteljährlichen oder jährlichen
Bearbeitung gewählt werden.
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Sie
erhalten nach Auswertung der Buchführungsunterlagen eine
betriebswirtschaftliche Auswertung. Diese kann individuell an Ihre Bedürfnisse
angepasst werden.
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Sie
erhalten Überweisungen oder Schecks zur Zahlung der Umsatzsteuer an das
Finanzamt.
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Ihre
monatlichen oder vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen werden
direkt von uns an das Finanzamt gesendet.
Jahresabschluss
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Wir
erstellen für Sie einen Jahresabschluss. Dieser besteht bei Freiberuflern
in der Regel nur aus einer Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung. Dabei beachten wir sämtliche
legalen Möglichkeiten der Steuergestaltung und ermitteln für Sie die günstigste
Variante.
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Außerdem
fertigen wir für Sie die Umsatzsteuererklärungen.
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Wir
erstellen für Einzelunternehmer und Beteiligte an Personengesellschaften
die Einkommensteuererklärungen.
Beratung
Sonstiges
Lohnabrechung
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Sie
beschäftigen Mitarbeiter? Dann können Sie uns auch mit der Anfertigung von
Lohnabrechnungen beauftragen.
Alle Änderungen im Steuer- und Sozialrecht (Krankenkassensätze,
Freigrenzen, ...) werden von uns beachtet.
Die
Lohnsteueranmeldungen senden wir automatisch an das Finanzamt,
Beitragsnachweise an die Krankenkassen.
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Natürlich
beraten wir Sie auch, welche speziellen Zuwendungen Sie Ihren Arbeitnehmern
lohnsteuerfrei oder pauschal versteuert zukommen lassen können.
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