Von
Arbeitnehmern werden die folgenden Leistungen sehr häufig in Anspruch genommen:
Ø Anfertigung
einer Einkommensteuererklärung
Ø Überprüfung
von Steuererklärungen
Ø Beratung
zur steuerlichen Gestaltung zukünftiger Sachverhalte
Ø Beratung
zur Lohnsteuerklassenwahl
Ø Beratung
und Anträge zur Eigenheimzulage
Ø Beratung
beim Übergang in eine selbständige Tätigkeit
Arbeitnehmer, bei denen eine der folgenden Bedingungen vorliegt, sind zur Abgabe
einer Einkommensteuererklärung verpflichtet:
-
Eheleute mit
den Steuerklassen III und V
-
Bezug Lohnersatzleistungen
(Arbeitslosengeld, Krankengeld) von mehr als 410 €
-
Eintrag von
steuermindernden Einträgen auf der Lohnsteuerkarte.
Jedoch
ist für viele andere Arbeitnehmer die freiwillige Abgabe einer
Einkommensteuererklärung oft sinnvoll, da sich meist eine Einkommensteuererstattung
erzielen lässt.
Ablauf
bei der Erstellung einer Einkommensteuererklärung durch uns
1. Sie vereinbaren
einen Termin. Gleichzeitig informieren wir Sie, welche Unterlagen benötigt
werden.
Sollten Sie Fragen zu den Gebühren haben, so beantworten wir diese Ihnen gern
vorab, natürlich ohne jegliche Verpflichtung für Sie.
2. Sie übergeben
uns währen des persönlichen Gespräches mit dem Steuerberater die gesammelten
Unterlagen und Belege zur Bearbeitung. Dabei klären wir auch Ihre Fragen. Wir
beraten Sie insbesondere darüber, welche Aufwendungen Sie steuerlich geltend
machen können.
3. Wir erstellen für
Sie die Einkommensteuererklärung aufgrund Ihrer Angaben. Dabei nutzen wir
selbstverständlich alle legalen Möglichkeiten aus und ermitteln die steuerlich
günstigste Variante. Natürlich berücksichtigen wir auch Ihre Anregungen. Bei
der Bearbeitung auftretende Fragen klären wir mir Ihnen tele+fonisch, persönlich
oder schriftlich.
4. Wir senden Ihnen
Ihre fertige Steuererklärung zu. Sie erhalten weiterhin eine Berechnung über
die zu erwartende Steuererstattung bzw. Steuernachzahlung und unsere Gebührenrechnung.
5. Sie
unterschreiben die Steuererklärung und senden diese an uns zurück.
6. Wir reichen die
Erklärung dann umgehend beim Finanzamt ein.
7. Der
Steuerbescheid wird vom Finanzamt an direkt uns gesandt. Wir prüfen dann den
Bescheid und legen bei Bedarf Einspruch ein. Anschließend erhalten Sie den
Bescheid mit dem entsprechenden Vermerk von uns zugesandt.
8. Sie erhalten vom
Finanzamt eine Erstattung oder müssen eine Nachzahlung entrichten.
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