Jahresabschluss
bei bilanzierenden Unternehmen
Bei
Unternehmen, die zur Bilanzierung verpflichtet sind, besteht der Jahresabschluss
in der Regel aus einer Bilanz, einer Umsatzsteuerjahreserklärung und einer
Gewerbesteuererklärung.
Zusätzlich
ist bei Personengesellschaften noch die Steuererklärung der Gesellschafter und
bei Kapitalgesellschaften die Körperschaftsteuererklärung zu erstellen.
die Erstellung einer Bilanz umfasst folgende Handlungen:
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Ausgangspunkt
ist die abgestimmte Summen- und Saldenliste. Wenn die Buchführung von uns
erstellt wurde,liegt diese automatisch immer vor.
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Prüfung von
steuerlich relevanten Verträgen
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Erstellung
eines Anlagenverzeichnisses
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Optimierung
Ihrer Steuern über mehrere Jahre (Bilanzpolitik)
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Erstellung der
Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung
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Persönliche
Besprechung der erstellten Bilanz
Zusätzlich kann anfallen:
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Prüfung der
Buchführung bei der Übernahme von Werten aus Fremdbuchführungen
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Hilfestellung bei
der Inventur
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Erläuterungsbericht
zur Bilanz
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Anhang und
Lagebericht bei Kapitalgesellschaften
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Präsentation des
Jahresabschlusses vor den Gesellschaftern und bei Kreditinstituten
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Prüfungshandlungen
an den Jahresabschlüssen zur Erfüllung der Anforderungen des KWG.
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