Jahresabschluss bei bilanzierenden Unternehmen

 

Bei Unternehmen, die zur Bilanzierung verpflichtet sind, besteht der Jahresabschluss in der Regel aus einer Bilanz, einer Umsatzsteuerjahreserklärung und einer Gewerbesteuererklärung.

Zusätzlich ist bei Personengesellschaften noch die Steuererklärung der Gesellschafter und bei Kapitalgesellschaften die Körperschaftsteuererklärung zu erstellen.

die Erstellung einer Bilanz umfasst folgende Handlungen:

-         Ausgangspunkt ist die abgestimmte Summen- und Saldenliste. Wenn die Buchführung von uns erstellt wurde,liegt diese automatisch immer vor.

-         Prüfung von steuerlich relevanten Verträgen

-         Erstellung eines Anlagenverzeichnisses

-         Optimierung Ihrer Steuern über mehrere Jahre (Bilanzpolitik)

-         Erstellung der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung

-         Persönliche Besprechung der erstellten Bilanz

 

Zusätzlich kann anfallen:

-       Prüfung der Buchführung bei der Übernahme von Werten aus Fremdbuchführungen

-       Hilfestellung bei der Inventur

-       Erläuterungsbericht zur Bilanz

-       Anhang und Lagebericht bei Kapitalgesellschaften

-       Präsentation des Jahresabschlusses vor den Gesellschaftern und bei Kreditinstituten

-       Prüfungshandlungen an den Jahresabschlüssen zur Erfüllung der Anforderungen des KWG.

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