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Was kostet die Lohnabrechnung?
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pro Beschäftigungsmonat je Arbeitnehmern
zwischen 9,00 € und 12 €, bei Aushilfen zwischen 6,50 € und 10,00 €
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Für die erstmalige Aufnahme eines Arbeitnehmers
berechnen wir in der Regel 5,00 €.
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Für die erstmalige Einrichtung einer
Lohnabrechnung berechnen wir in der Regel zwischen 5,00 € und 25,00 €.
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Die Erstellung
von Bescheinigungen und Anträgen, sowie die Meldung an die
Berufsgenossenschaft berechnen wir nach den angefallenen Stunden und einem
Stundensatz von 40,00 €. Pro Bescheinigung kann durchschnittlich mit 1/4
Stunde = 10,00 € gerechnet werden.
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Zusatzkosten
für Expressabrechnung (Abrechnung innerhalb eines Tages) nach Vereinbarung.
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Die Erstellung
von individuellen Verträgen wird von dem erstellenden Rechtsanwalt an Sie
berechnet.
Die
Gebühren innerhalb der angegebenen Spanne verstehen sich als abhängig von der
Schwierigkeit der Abrechnung und der Anzahl der Arbeitnehmer.
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