Was kostet die Lohnabrechnung?

 

  • pro Beschäftigungsmonat je Arbeitnehmern zwischen 9,00 € und 12 €, bei Aushilfen zwischen 6,50 € und 10,00 €

  • Für die erstmalige Aufnahme eines Arbeitnehmers berechnen wir in der Regel 5,00 €.

  • Für die erstmalige Einrichtung einer Lohnabrechnung berechnen wir in der Regel zwischen 5,00 € und 25,00 €.  

  • Die Erstellung von Bescheinigungen und Anträgen, sowie die Meldung an die Berufsgenossenschaft berechnen wir nach den angefallenen Stunden und einem Stundensatz von 40,00 €. Pro Bescheinigung kann durchschnittlich mit 1/4 Stunde = 10,00 € gerechnet werden.

  • Zusatzkosten für Expressabrechnung (Abrechnung innerhalb eines Tages) nach Vereinbarung.

  • Die Erstellung von individuellen Verträgen wird von dem erstellenden Rechtsanwalt an Sie berechnet.

   

Die Gebühren innerhalb der angegebenen Spanne verstehen sich als abhängig von der Schwierigkeit der Abrechnung und der Anzahl der Arbeitnehmer.