Gebühren bei der Erstellung einer Einkommensteuererklärung

Die Gebührenordnung schreibt eine Wertgebühr vor. Dabei bestimmt sich die Gebührenhöhe nach dem Einkommen und nach der Schwierigkeit der Angelegenheit.

Beispiel: Die Einkommensteuererklärung 2002 der Eheleute Maier:
 

Herr Maier ist Angestellter und hat einen Bruttoarbeitslohn von 30.000,- €. An Werbungskosten werden insgesamt 3.000,- € nachgewiesen. Auch seine Frau ist erwerbstätig und hat einen Arbeitslohn von 25.000 € bezogen. Werbungskosten werden von Ihr nicht nachgewiesen.
Die Eheleute hatten Versicherungsbeiträge (Sonderausgaben) und Krankheitskosten (außergewöhnliche Belastungen).

Die Unterlagen sind gut vorbereitet, die Tätigkeit bereitete keine besonderen fachlichen Schwierigkeiten. Deshalb fallen in der Regel nur die Mindestgebühren wie folgt an:

Rechnung:

 

Für Fragen zu den Gebühren stehen wir gern zur Verfügung.