Gebühren bei der Erstellung einer
Einkommensteuererklärung
Die Gebührenordnung schreibt eine Wertgebühr vor. Dabei bestimmt sich
die Gebührenhöhe nach dem Einkommen und nach der Schwierigkeit der Angelegenheit.
Beispiel: Die Einkommensteuererklärung 2002 der
Eheleute Maier:
Herr Maier
ist Angestellter und hat einen Bruttoarbeitslohn von 30.000,- €. An
Werbungskosten werden insgesamt 3.000,- € nachgewiesen. Auch seine Frau ist
erwerbstätig und hat einen Arbeitslohn von 25.000 € bezogen. Werbungskosten
werden von Ihr nicht nachgewiesen.
Die Eheleute hatten Versicherungsbeiträge (Sonderausgaben) und Krankheitskosten
(außergewöhnliche Belastungen).
Die Unterlagen sind gut vorbereitet, die Tätigkeit bereitete keine besonderen
fachlichen Schwierigkeiten. Deshalb fallen in der Regel nur die Mindestgebühren
wie folgt an:
Rechnung:
Für
Fragen zu den Gebühren stehen wir gern zur Verfügung.
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