Mit welchen Gebühren müssen Sie für die Erstellung einer Bilanz rechnen?

Die Gebühr richtet sich nach  

-       Gegenstandswert = Mittelwert zwischen Jahresumsatz und der Bilanzsumme

-       dem angemessenen Gebührensatz (Schwierigkeit)

-       dem Umfang der zusätzlichen Tätigkeiten


Der Gebührenrahmen bewegt sich gemäß StBerGebV zwischen 10/10 und 40/10.
Nachfolgend  einige Beispiele:


FALL 1:

Die laufende Buchführung wurde vom Steuerberater erstellt. Umfang und Schwierigkeitsgrad sind normal Einstufung 25/10. Zusätzliche Tätigkeiten fallen nicht an.


FALL 2:

Die laufende Buchführung wurde vom Mandanten selber oder in einem externen Buchführungsbüro erstellt. Umfang und Schwierigkeitsgrad sind in der Regel aufwendiger: Einstufung 33/10. Andere Zusatztätigkeiten fallen nicht an.

 

Die Gebühren sind abhängig von den individuellen Gegebenheiten des Unternehmens. 
Wir beraten Sie gern !