Mit welchen
Gebühren müssen Sie für die Erstellung einer Bilanz rechnen?
Die Gebühr richtet sich nach
-
Gegenstandswert
= Mittelwert zwischen Jahresumsatz und der Bilanzsumme
-
dem angemessenen
Gebührensatz (Schwierigkeit)
-
dem Umfang der
zusätzlichen Tätigkeiten
Der Gebührenrahmen bewegt sich gemäß StBerGebV zwischen 10/10
und 40/10.
Nachfolgend einige Beispiele:
FALL 1:
Die laufende Buchführung wurde vom Steuerberater erstellt.
Umfang und Schwierigkeitsgrad sind normal Einstufung 25/10. Zusätzliche Tätigkeiten
fallen nicht an.
FALL 2:
Die laufende Buchführung wurde vom
Mandanten selber oder in einem externen Buchführungsbüro erstellt. Umfang und
Schwierigkeitsgrad sind in der Regel aufwendiger: Einstufung 33/10. Andere Zusatztätigkeiten
fallen nicht an.
Die
Gebühren sind abhängig von den individuellen Gegebenheiten des Unternehmens.
Wir beraten Sie gern !
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