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Mandanten fragen bei uns oft: Was kostet bei Ihnen die Buchführung, oder etwa ein Jahresabschluss? Diese Frage lässt sich ohne weitere Angaben meist nicht beantworten. Klar ist, unsere Leistungen können wir nicht umsonst erbringen. Steuerberater erbringen wertvolle Dienstleistungen, Qualität, Qualifikation und Umfang bestimmen den Preis für die erbrachte Leistung. Jedoch gleicht kein Mandat dem anderen, jeder Mandant hat besondere Anforderungen und bedarf besonderer Beratungen. Damit klare Verhältnisse zwischen Steuerberater und Mandant herrschen und Auseinandersetzungen mit Mandanten über die Vergütung vermieden werden, wurde die Steuerberatergebührenverordnung gesetzlich festgelegt. Die Grundlage der Gebührenverordnung sind die Erfahrungen aus jahrelanger Arbeit von Steuerberatern. Die Steuerberatergebührenverordnung gibt einen Gebührenrahmen vor. Im Regelfall ist von der mittleren Gebühr auszugehen.
Für
die Mehrzahl der beruflichen Tätigkeiten schreibt die Verordnung die
Wertgebühr vor. Sie wird nach dem Wert berechnet, den der Gegenstand
der beruflichen Tätigkeit hat. Sie hängt im wesentlich
von Ihrem Jahresumsatz, der Höhe Ihrer Einkünfte, der Bilanzsumme, dem
Zeitaufwand und der Schwierigkeit der Arbeit ab. Um Sie vor negativen Überraschungen zu schützen, besprechen wir vor einer Auftragserteilung mit Ihnen eine Kalkulation der Gebühren. Einige Beispiele für Gebührenrechnungen finden sie hier:
- Einkommensteuererklärung
Für an einer Zusammenarbeit mit uns interessiere Mandanten erstellen wir ein individuelles Leistungspaket.
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